Honorar

Leistungen werden grundsätzlich nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz), welches durch die AHK (Allgemeine Honorar-Kriterien) sowie das NT (Notariatstarifgesetz) ergänzt wird,  abgerechnet. Bei bestimmten Mandaten kann es jedoch sinnvoll sein, eine stundenweise Abrechnung oder eine Pauschale zu vereinbaren.

Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, kann – sofern für Ihr Rechtsproblem Deckung besteht – mein Honorar direkt über diese abgerechnet werden. Die diesbezügliche Abklärung übernehme ich gerne für Sie.